Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nepperweitzer Weg 27"
Bekanntmachung der Gemeinde Machern
Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nepperwitzer Weg 27“
Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 27.06.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nepperwitzer Weg 27“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 294/2022).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich ca. 2 km nordöstlich des Zentrums von Machern am Nepperwitzer Weg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von rund 0,67 ha das Flurstück Nr. 1071 der Gemarkung Machern. Hier befinden sich verfallene Gebäude, die abgerissen werden sollen. Das übrige Grundstück wurde von überwuchertem Unrat und Schutt beräumt und liegt derzeit brach.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022
während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Machern, Schloßplatz 9, 04827 Machern aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://web.gemeindemachern.de/?q=aktuelle-infos
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an breskegemeinde-machern [pünktchen] de oder beteiligung
bk-landschaftsarchitekten [pünktchen] de erfolgen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
- derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
- Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung
Boden
- Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
- Beschreibung von Ausgleichs- und Ersatz- sowie Vermeidungsmaßnahmen
Wasser
- Schutzbedürftigkeit des Grundwassers
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser
Klima/Luft
- Klimatische Bedingungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
Biotope und Flora
- Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
- Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
- Beschreibung der festgesetzten Begrünungs-, Pflanz- und Kompensationsmaßnahmen
Fauna und biologische Vielfalt
- Keine unüberwindbare Betroffenheit geschützter Arten (Säugetiere, Fledermäuse, Käfer, Amphibien, Reptilien, Pflanzen)
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild
- Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbilds und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
Kultur- und Sachgüter
- Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
- Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
Sonstige Angaben
- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
- Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
- Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
- Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
- Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf den Bodendenkmalschutz und den Baudenkmalschutz hingewiesen, sowie auf aktiven Bergbau und Altbergbau, Hohlraumgebiete und den Schutz des Grundwassers.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Machern auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligungbk-landschaftsarchitekten [pünktchen] de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs.1 Buchst.EDSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Machern, 28.06.2022
gez. Frosch
Bürgermeister