Die Reise endet: Keine Kinderreisepässe ab 2024

Wer in diesem Jahr im Meldeamt der Gemeinde Machen einen Kinderreisepass beantragt hat, kann sich darauf verlassen, dass das aufgedruckte Gültigkeitsdatum (z.B. gültig bis 01.04.2024) gilt. Wer in diesem Jahr noch einen Kinderreisepass beantragen möchte, kann das noch bis Ende des Jahres. Danach wird das Dokument vom Gesetzgeber abgeschafft und kann nicht mehr hergestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Kinderreisepass nur ein Jahr gültig ist und nicht von allen Reiseländern akzeptiert wird. Zudem verlangen manche Länder bei der Einreise eine Restgültigkeit von sechs Monaten. Ab 2024 und bereits jetzt schon, können Eltern zwischen einem Personalausweis oder einem Reisepass wählen. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der EU. Für Reisen außerhalb der EU (z.B. Großbritannien) müssen ab dem 01.01.2024 selbst für Säuglinge und Kleinkinder biometrische Reisepässe beantragt werden. Personalausweis und Reisepass für Kinder haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Bitte beachten Sie aber, dass sobald sich das Kind äußerlich verändert hat und auf dem Passfoto nicht mehr zu erkennen ist, das Reisedokument vorzeitig ungültig wird und von einer Reise damit abzuraten ist.

 

Für welches Land Sie welches Reisedokument benötigen kann unter www.auswaertiges-amt.de nachgeschlagen werden.