Ferienzeit = Reisezeit: Sind Ihre Pässe noch gültig?
Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen. Häufig wird dabei festgestellt, dass man keine gültigen Ausweispapiere mehr besitzt bzw. die Gültigkeitsdauer der Dokumente nicht mehr ausreicht.
Es wird deshalb um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
Die Antragstellung muss persönlich bei der Pass- bzw. Ausweisbehörde erfolgen, bei welcher der/die deutsche Antragsteller/-in mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Beantragung Personalausweis:
- gültiges Identitätsdokument (der bisherige Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass bzw. Geburts- oder Eheurkunde)
- aktuelles biometrisches Passbild
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Gebühr: 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
10,00 € vorläufiger Personalausweis
Dauer: ca. 2 – 3 Wochen
- Beantragung Reisepass:
- Personalausweis, bisheriger Reisepass, standesamtliche Urkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
- aktuelles biometrisches Passbild
Gebühr: 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr
37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
Dauer: ca. 3 – 4 Wochen
- Express-Reisepass:
Eilgebühr: 32,00 € zusätzlich zur Grundgebühr
Dauer: ca. 3 -4 Tage
- Beantragung Kinderreisepass als Passersatz für Personen unter 12 Jahren:
- Geburtsurkunde bzw. bisheriger Kinderausweis
- aktuelles biometrisches Passbild (auch bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr erforderlich)
- das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein
Gebühr: 13,00 € ( bei Verlängerung 6,00 €)
Unser Einwohnermeldeamt hat zu folgenden Sprechzeiten für Sie geöffnet:
dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.