Fundbüro

Aktuelle Fundsachen:

Sie haben etwas gefunden - Und was nun?

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und den Verlierer oder den Eigentümer nicht kennt, muss diesen Fund unverzüglich bei dem für den Fundort zuständigen Fundbüro bzw. der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Ist die Sache weniger als 10 Euro wert, darf der Gegenstand behalten werden.
Die gefundenen Gegenstände werden bis zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer beim Fundbüro verwahrt.

Sollte sich der Verlierer oder Eigentümer des Gegenstandes innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Fundgegenstandes nicht beim Fundbüro gemeldet haben, bzw. nicht ermittelt worden sein, so kann der Finder gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr das Eigentum an der Sache erwerben.

Falls in bzw. an den abgegebenen Fundsachen Hinweise vorhanden sind, die auf den rechtmäßigen Eigentümer schließen lassen, werden diese von uns schriftlich über den Fund benachrichtigt.
Wenn Sie Ihr Eigentum an einer der aufgeführten Fundsachen anmelden möchten, bitten wir Sie, uns dies unter Angabe der jeweiligen Fundnummer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht.
Zur Identifizierung von Fundschlüsseln müssen identische Ersatzschlüssel vorgelegt werden.

 

 

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©Michael Heynemann_pixelio.de

 

Unser Fundbüro befindet sich im Rathaus im Erdgeschoss (linke Seiten) im Einwohnermeldeamt. 

 

Fundverzeichnisnr.

Fundsache

Fundort

Funddatum

5/23

Autoschlüssel Opel

Radweg bei Tanke Machern

18.02.2023

7/23

Schlüsselbund 4 Schlüssel mit Anhänger Schwäbisch Hall

Schloßgasse Machern

20.04.2023

8/23

Kinderjacke, grau/weiß (Mädchen)

Ritterstube Machern

29.04.2023

9/23

Kinderfahrrad orange/rot, ohne Marke

Machern Bahndamm

28.04.2023

10/23

Damenrad Winora Weekday N3,

 

28.04.2023

11/23

Fahrrad lila metallic, ohne Marke

 

28.04.2023

12/23

Fahrrad lila/pink "Hercules"

Machern Bahndamm

28.04.2023