Fundbüro
Aktuelle Fundsachen:
Erstellt am 05.10.2020
Fund-sache Nr.: | Fundgegenstand | Fundort | Datum Abgabe |
18/20 | Schlüssel Abus, roter Chip Schloßapotheke; Lampe Blume Orange |
Machern vor Rathaus/Apotheke | 08.09.2020 |
Sie haben etwas gefunden - Und was nun?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und den Verlierer oder den Eigentümer nicht kennt, muss diesen Fund unverzüglich bei dem für den Fundort zuständigen Fundbüro bzw. der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Ist die Sache weniger als 10 Euro wert, darf der Gegenstand behalten werden.
Die gefundenen Gegenstände werden bis zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer beim Fundbüro verwahrt.
Sollte sich der Verlierer oder Eigentümer des Gegenstandes innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Fundgegenstandes nicht beim Fundbüro gemeldet haben, bzw. nicht ermittelt worden sein, so kann der Finder gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr das Eigentum an der Sache erwerben.
Falls in bzw. an den abgegebenen Fundsachen Hinweise vorhanden sind, die auf den rechtmäßigen Eigentümer schließen lassen, werden diese von uns schriftlich über den Fund benachrichtigt.
Wenn Sie Ihr Eigentum an einer der aufgeführten Fundsachen anmelden möchten, bitten wir Sie, uns dies unter Angabe der jeweiligen Fundnummer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht.
Zur Identifizierung von Fundschlüsseln müssen identische Ersatzschlüssel vorgelegt werden.
Unser Fundbüro befindet sich im Rathaus 1. OG im Einwohnermeldeamt.