Hinweise für Gewerbetreibende

Die Gemeinde Machern bittet von Anträgen zur Herabsetzung / Stundung / Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 vorerst abzusehen. Generell ist eine Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuerbescheides für die Vorauszahlungen für das Veranlagungsjahr 2020 gem. § 175 Abs. 1 AO nur möglich, soweit der Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, aufgehoben oder geändert wird. Ein Antrag zur Herabsetzung / Anpassung der Vorauszahlung / Aussetzung der Vollziehung ist daher an das zuständige Finanzamt zu stellen.
 
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Mahnsperre bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen, wenden Sie sich bitte dazu, bitte momentan ausschließlich per E-Mail, an Frau Zank - Kassenverwalterin - zankatgemeinde-machern [pünktchen] de.
 
Sobald eine gesetzliche Handlungsgrundlage für die Kommunen vorliegt, um eine Herabsetzung / Stundung / Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 vorzunehmen, wird dies hier bekanntgegeben.
 
 
gez. Karsten Frosch
stellv. Bürgermeister