Informationen zur Straßenumbenennung und Postleitzahlenänderung im Gemeindegebiet Machern

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Machern,

 

der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen vom 26.09.2022 und 07.11.2022 Beschlüsse zur Umbenennung doppelter Straßennamen im Gemeindegebiet getroffen. Die Gründe dafür waren neben der Gefahrenabwehr (Verwechslungsgefahr) und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere der reibungslose Ablauf der postalischen Zustellung sowie die Vorbeugung von Fehlleitungen von Rettungskräften.

 

Im Einzelnen sind folgende Straßen betroffen

 

Ortsteil

bisheriger Straßenname

Neuer Straßenname

Dögnitz

-

Dögnitzer Mulde

Gerichshain

Buchenweg

Erlenweg

 

Seitenstraße

Kastanienbogen

Lübschütz

Grüner Weg

Grüne Gasse

Machern

Brandiser Straße

Bahnhofstraße

 

Leipziger Straße

Alte Leipziger Straße

 

Pehritzscher Weg

Kirschallee

Plagwitz

Dorfstraße

Plagwitzer Dorfstraße

Püchau

Lindenstraße

An der Schule

Posthausen

-

Am Brennereiteich

 

Die neuen Straßenbezeichnungen finden ab dem 01.01.2023 Verwendung.

 

Im Rahmen der Straßenumbenennungen wird für das Gemeindegebiet auch ein einheitlicher Postleitzahlbereich durch die Deutschen Post etabliert. Dadurch ändern sich die Postleitzahlen der Ortsteile Dögnitz, Lübschütz, Plagwitz und Püchau von 04828 auf 04827.

 

Im Zuge der Umbenennung informieren wir folgende Behörden und Institutionen über die neuen Straßennamen, ohne dass für eine automatisierte Übernahme der neuen Daten Gewähr gegeben werden kann:

  • Einwohnermeldeamt der Gemeinde Machern
  • Landkreis Leipzig
  • Finanzamt Grimma
  • Steueramt der Gemeinde Machern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer u. ä.)
  • Grundversorger envia Mitteldeutsche Energie AG
  • Abwasserbeseitigung Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
  • Abfallentsorgung Landkreis Leipzig (KELL)
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Amtsgericht Grimma

 

Bitte bedenken Sie, dass es neben den oben genannten Behörden/Institutionen auch andere Adressaten gibt, bei denen eine Änderungsmitteilung erforderlich ist, wie z. B. Krankenkasse, anderweitige Energielieferanten, Schornsteinfeger, Internet-/Telefonanbieter, Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Arbeitgeber, Ärzte, Zeitungen, Versandhandelsunternehmen, Schule/Kindergarten, Vereine, Verbände u. a. Diese müssen von Ihnen eigenverantwortlich informiert werden. Ebenso könnte bei Ihnen eine Änderung von Internetauftritten, Visitenkarten, Briefpapier, Stempeln, Kundenkarten usw. von Nöten sein. Die Kosten für diese Änderungen sind durch Sie zu tragen.

 

Mit der Adressänderung ist es ist notwendig, die Anschrift in allen Dokumenten wie zum Beispiel:

 

Personalausweis

Fahrzeugpapiere

Gewerbeanmeldung

 

zu ändern. Für die umbenennungsbedingte Änderung der Personalausweise und der Gewerbeunterlagen werden durch die Gemeinde Machern keine Gebühren erhoben. Die Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt beim Landkreis Leipzig.

 

Eine Änderung des Reisepasses sowie des Führerscheins ist wegen der fehlenden PLZ- bzw. Straßenangabe nicht notwendig. Ihr Fahrzeugschein sollte innerhalb von einem Monat bei der KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises geändert werden. Diese bietet Ihnen auf der Homepage die Möglichkeit, einen Onlinetermin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren. Erforderliche Unterlagen für die Änderung der Fahrzeugpapiere sind u. a. die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ein gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Weitere mögliche erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Leipzig. Die Kosten dieser Änderung belaufen sich auf mind. 11€.

 

Speziell für die umbenennungsbedingten Adressänderung Ihres Personalausweises sind wir neben den Sprechtagen (dienstags bis 18:00 Uhr, donnerstags bis 17:00 Uhr) an folgenden Werktagen für Sie wie folgt erreichbar:

 

Mittwoch, den 04.01.2023      (09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Freitag, den 06.01.2023         (09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Samstag, den 07.01.2023      (08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Samstag, den 14.01.2023      (08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Samstag, den 21.01.2023      (08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

 

Hierbei genügt es, wenn eine im Haushalt lebende Person bzw. eine bevollmächtigte Person mit dem zu ändernden Personalausweis vorstellig wird.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die Änderungen erst mit Gültigkeit der neuen Straßennamen, das heißt im kommenden Jahr, vorgenommen werden können.

 

Damit Ihre Korrespondenzen genug Zeit für eine Umstellung Ihrer neuen Anschrift haben, werden die bisherigen Straßenschilder mit den alten Straßenbezeichnungen in der Übergangszeit (durchgestrichen, aber lesbar) zusätzlich zu den neuen Straßenschildern in den Ortschaften belassen.

 

Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich gern an sekretariatatgemeinde-machern [pünktchen] de

bzw. die 034292 – 850 11.