Offenlegung Beteiligung Bebauungsplan „Wohnen an der Püchauer Straße"
Bekanntmachung der Gemeinde Machern
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Wohnen an der Püchauer Straße“ der Gemeinde Machern
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 29.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen an der Püchauer Straße“ im Ortsteil Machern als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 516/2021).
Der Geltungsbereich befindet sich nördlich angrenzend an die Püchauer Straße am nördlichen Ortsrand von Machern, ca. 2 km nordöstlich des Gemeindezentrums und umfasst das Flurstück 131/29 der Gemarkung Machern auf einer Fläche von 1.300 m². Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses und der mit der Hauptnutzung im Einklang stehenden Nebengebäude
- Deckung des nachgefragten Wohnraumbedarfes i.S. der Innenverdichtung
- Ausnutzung der vorhandenen Erschließung über die Püchauer Straße
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen an der Püchauer Straße“ i.d.F. vom 31.08.2022 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 372/2022).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022
während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Machern, Schloßplatz 9, 04827 Machern aus.
Dienstags: 09:00-12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr und
Donnerstags: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -17:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://web.gemeindemachern.de/?q=aktuelle-infos
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an breskegemeinde-machern [pünktchen] de oder beteiligung
bk-landschaftsarchitekten [pünktchen] de erfolgen.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Machern auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligungbk-landschaftsarchitekten [pünktchen] de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Machern, 28.09.2022
gez. Karsten Frosch
Bürgermeister