Offenlegung Entwurf zum vorzeitigen Bebauungsplan „1. Änderung Neue Ortsmitte“ in Machern

eingestellt am 23.05.2022

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „1. Änderung Neue Ortsmitte“ samt Begründung in der Fassung vom 22.03.2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplans „1. Änderung Neue Ortsmitte“ umfasst die Flurstücke 285/32, 285/33, 285/34, 285/35, 285/36, 285/30, 285/31, 285/29, 285/28 und

285/15 der Gemarkung Machern, Gemeinde Machern. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „1. Änderung Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Machern samt Begründung wird in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 in der Bauverwaltung der Gemeinde Machern, Schloßplatz 9, 04827 Machern öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

                 Montag:                  09:00 - 15:30 Uhr
                 Dienstag:                09:00 - 17:30 Uhr
                 Mittwoch:               09:00 - 15:30 Uhr
                 Donnerstag:           09:00 - 16:30 Uhr
                 Freitag:                   09:00 - 11:00 Uhr erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro, Büro für Städtebau, Dipl.-Ing. Bianca Reinmold-Nöther, Freie Stadtplänerin, Tauchaer Weg 8, 04827 Machern, Telefon (0 34 292) 753 52, Fax (0 34 292) 78653, E-Mail reinmold-noetheratt-online [pünktchen] de zur Verfügung.

 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Machern, den 26.04.2022

 

gez. Karsten Frosch
Bürgermeister