Offenlegung Entwurf zum vorzeitigen Bebauungsplan „1. Änderung Neue Ortsmitte“ in Machern
eingestellt am 23.05.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Machern hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „1. Änderung Neue Ortsmitte“ samt Begründung in der Fassung vom 22.03.2022 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplans „1. Änderung Neue Ortsmitte“ umfasst die Flurstücke 285/32, 285/33, 285/34, 285/35, 285/36, 285/30, 285/31, 285/29, 285/28 und
285/15 der Gemarkung Machern, Gemeinde Machern. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „1. Änderung Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Machern samt Begründung wird in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 in der Bauverwaltung der Gemeinde Machern, Schloßplatz 9, 04827 Machern öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag: 09:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 09:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro, Büro für Städtebau, Dipl.-Ing. Bianca Reinmold-Nöther, Freie Stadtplänerin, Tauchaer Weg 8, 04827 Machern, Telefon (0 34 292) 753 52, Fax (0 34 292) 78653, E-Mail reinmold-noethert-online [pünktchen] de zur Verfügung.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Machern, den 26.04.2022
gez. Karsten Frosch
Bürgermeister