Umtausch Führerscheine - Information aus der Einwohnermeldeamt
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
seit dem 19.01.2013 ist in Deutschland die 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie besagt, dass hierzulande alle Führerscheindokumente ab diesem Zeitpunkt auf 15 Jahre zu befristen sind. Bis zum 19.01.2023 sind alle unbefristeten Dokumente umzutauschen.
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerschein
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt sind.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
II. Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt sind:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde:
Landratsamt Landkreis Leipzig
SG Fahrerlaubniswesen
Außenstelle Grimma
Karl-Marx-Str. 22, Haus 2
04668 Grimma
Tel.:03437 984-2051
Fax:03437 984-2097
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen. Aus diesem Grund ist grundsätzlich der gültige Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
- Biometrisches Lichtbild (35x45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
- Originalführerschein (Papierführerschein oder EU-Kartenführerschein)
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
(Inhaber eines nicht im Landkreis Leipzig ausgestellten Papierführerscheins benötigen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat).
Bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheines bei der Führerscheinstelle ist der Altführerschein vorzulegen. Im Fall der Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheines. Auf Wunsch kann der alte Führerschein entwertet wieder ausgehändigt werden.
Kosten
- 25,30 Euro
- Zusätzlich 5,10 Euro (im Fall eines Direktversandes des Führerscheines)
Gemeindeverwaltung Machern
- Einwohnermeldeamt -